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   VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14   

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VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14 (https://dejure.org/2015,49296)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2015 - 26 K 204.14 (https://dejure.org/2015,49296)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 26 K 204.14 (https://dejure.org/2015,49296)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Denn es handelt sich hierbei nicht um Rechtsnormen, sondern lediglich um verwaltungsinterne Anweisungen, die das Ermessen der zuständigen Behörde lenken sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 , juris Rn. 18).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Verwaltungsvorschriften über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus vermittels sowohl des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen vermögen (vgl. m. w. N. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 , juris Rn. 19).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Da Verwaltungsvorschriften eine einheitliche Verwaltungsübung sicherstellen sollen, ist vielmehr letztlich die tatsächliche - möglicherweise vom Wortlaut der Richtlinie abweichende - Verwaltungspraxis maßgebend, wenn der Richtliniengeber diese billigt oder zumindest duldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7/99 - NVwZ-RR 2000, 621, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17/94 - ZBR 1995, 238 und Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8/79 - NVwZ 1982, 101).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Da Verwaltungsvorschriften eine einheitliche Verwaltungsübung sicherstellen sollen, ist vielmehr letztlich die tatsächliche - möglicherweise vom Wortlaut der Richtlinie abweichende - Verwaltungspraxis maßgebend, wenn der Richtliniengeber diese billigt oder zumindest duldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7/99 - NVwZ-RR 2000, 621, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17/94 - ZBR 1995, 238 und Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8/79 - NVwZ 1982, 101).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Da Verwaltungsvorschriften eine einheitliche Verwaltungsübung sicherstellen sollen, ist vielmehr letztlich die tatsächliche - möglicherweise vom Wortlaut der Richtlinie abweichende - Verwaltungspraxis maßgebend, wenn der Richtliniengeber diese billigt oder zumindest duldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7/99 - NVwZ-RR 2000, 621, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17/94 - ZBR 1995, 238 und Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8/79 - NVwZ 1982, 101).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Im Bereich der Verwaltung ist die Ausübung von Staatsgewalt demokratisch legitimiert, wenn sich die Bestellung der Amtsträger - personelle Legitimation vermittelnd - auf das Staatsvolk zurückführen lässt und das Handeln der Amtsträger selbst eine ausreichende sachlich-inhaltliche Legitimation erfährt; dies setzt voraus, dass die Amtsträger im Auftrag und nach Weisung der Regierung - ohne Bindung an die Willensentschließung einer außerhalb parlamentarischer Verantwortung stehenden Stelle - handeln können und die Regierung damit in die Lage versetzen, die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfG 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37, juris Rn. 135 f.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 C 2/97 -, BVerwGE 106, 64, juris Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97

    Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Im Bereich der Verwaltung ist die Ausübung von Staatsgewalt demokratisch legitimiert, wenn sich die Bestellung der Amtsträger - personelle Legitimation vermittelnd - auf das Staatsvolk zurückführen lässt und das Handeln der Amtsträger selbst eine ausreichende sachlich-inhaltliche Legitimation erfährt; dies setzt voraus, dass die Amtsträger im Auftrag und nach Weisung der Regierung - ohne Bindung an die Willensentschließung einer außerhalb parlamentarischer Verantwortung stehenden Stelle - handeln können und die Regierung damit in die Lage versetzen, die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfG 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37, juris Rn. 135 f.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 C 2/97 -, BVerwGE 106, 64, juris Rn. 45 f.).
  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2015 - 26 K 204.14
    Jedoch fehlt es dem Lenkungsausschuss in seiner Gesamtheit an der demokratischen Legitimation, weil sich sein Tätigwerden weder auf das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland noch auf das Staatsvolk eines der beteiligten Länder zurückführen lässt und das Grundgesetz ein gemeinsames Staatsvolk des Bundes und einzelner Länder nicht kennt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 8 B 1028/15 -, juris Rn. 45 zum Glücksspielkollegium der Länder).
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